FAQ
Die nachfolgende Liste enthält Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen (ZEFSG), zur Safe!-Studie sowie zu Beschwerdemöglichkeiten und Hilfeangeboten.
Das Zentrum
Wofür steht die Abkürzung ZEFSG?
„ZEFSG“ steht für „Zentrum für Forschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen“.
Wer finanziert das ZEFSG?
Das ZEFSG wird durch die „Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM)“ finanziert und wurde von ihr beauftragt, bundesweite, repräsentative Befragungen von Jugendlichen durchzuführen.
Wofür steht „UBSKM“?
„UBSKM“ steht für die „Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen“.
Was macht die UBSKM?
Die UBSKM (Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen) ist ein Amt der Bundesregierung, das sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt einsetzt.
Ihre Aufgaben sind:
- zu Themen der sexualisierten Gewalt gegen Kinder und Jugendliche informieren, sensibilisieren und aufklären,
- den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt nachhaltig verbessern und betroffene Menschen unterstützen,
- gesetzliche Handlungsbedarfe und Forschungslücken im Themenfeld sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche identifizieren,
- die Belange von Menschen wahrnehmen, die in ihrer Kindheit oder Jugend sexualisierte Gewalt erlitten haben,
- eine systematische und unabhängige Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs überall in Deutschland sicherstellen.
Das Amt der UBSKM wurde im Jahr 2025 gesetzlich verankert. Lediglich organisatorisch ist das Amt beim Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend angesiedelt.
Warum wurde das ZEFSG gegründet?
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Strukturen gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen wird die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) dazu verpflichtet, in jeder Legislaturperiode einen Bericht zum Ausmaß sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und deren Folgen sowie zum aktuellen Stand zu Prävention, Intervention, Hilfen, Unterstützungen und Aufarbeitung anzufertigen und dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung vorzulegen.
Die UBSKM hat auf Empfehlung des Nationalen Rats gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen das ZEFSG eingerichtet, welches regelmäßige, bundesweite und repräsentative Befragungen von Jugendlichen zur Häufigkeit ihrer sexuellen Gewalterfahrungen in ihrer Kindheit und Jugend durchführen soll. Die Analyse der Befragungsdaten dienen der UBSKM als essenzielle Grundlage für ihre gesetzlich verankerte Berichterstattung.
Was macht das ZEFSG?
Das ZEFSG führt im Auftrag der „Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM)“ regelmäßig bundesweite, repräsentative Befragungen von Jugendlichen zu Ausmaß, Häufigkeit und Tatkontexten bei sexueller Gewalt, und zu anderen Gewaltformen wie körperliche und psychische Gewalt, durch. Außerdem sammelt das ZEFSG Wissen und Expertise zum Themenbereich der verschiedenen Gewaltformen.
Wer arbeitet am ZEFSG?
Am ZEFSG arbeiten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen, etwa aus der Psychologie, der Soziologie und der Pädagogik. Das Team finden Sie hier.
Mit wem arbeitet das ZEFSG zusammen?
Das ZEFSG befindet sich derzeit am Deutschen Jugendinstitut e.V. in München. Für die Safe!-Studie arbeitet das ZEFSG mit dem Universitätsklinikum Ulm und dem Befragungsinstitut IEA zusammen.
Das ZEFSG wird durch ein Betroffenengremium, einen Jugendbeirat und einen Fachbeirat inhaltlich beraten und bereichert.
Arbeitet das ZEFSG mit Betroffenen zusammen?
Ja, das ZEFSG bezieht die Perspektiven erwachsener Betroffener mit ein, etwa in einem Betroffenengremium, das bei allen Arbeitsschritten des ZEFSG beteiligt wird. Betroffene werden auch als Co-Forschende am Universitätsklinikum Ulm mitarbeiten.
Kann ich mich an das ZEFSG wenden, wenn ich Hilfe brauche?
Das ZEFSG bietet keine Beratung oder Hilfen an. Sollten Sie Hilfe benötigen oder Beratungsbedarf zum Themenfeld sexuelle Gewalt haben, wenden Sie sich am besten an das Hilfe-Telefon sexueller Missbrauch unter 0800 22 55 530. Weitere Hilfeangebote finden Sie auf unserer Website in der Rubrik Hilfe.
Warum wird auf dieser Website auf Sonderzeichen wie * oder _ zur geschlechtersensiblen Sprache verzichtet?
Wir legen großen Wert auf eine inklusive und respektvolle Sprache. Auf dieser Website verwenden wir jedoch ausnahmsweise keine Sonderzeichen wie * oder _, um geschlechtliche Vielfalt auszudrücken. Der Hintergrund ist, dass in manchen Bundesländern die Nutzung solcher Zeichen im schulischen Kontext nicht gestattet ist.
Da unsere Schulbefragung nur mit Zustimmung der jeweiligen Kultusministerien durchgeführt werden kann, orientieren wir uns in der sprachlichen Gestaltung an den formalen Vorgaben der Bundesländer. Um eine Beteiligung aller Bundesländer an der Studie zu ermöglichen, verwenden wir daher durchgängig binäre Formulierungen (z. B. „Schülerinnen und Schüler“). Wir bitten um Verständnis für diese Entscheidung.
Die Safe!-Studie
Was ist die Safe!-Studie?
Die „Safe!-Studie“ ist eine bundesweite, repräsentative Befragung von Schüler:innen zur Häufigkeit sexueller Gewalt und anderer Gewaltformen bei Jugendlichen in Deutschland. Ziel der Befragung ist es, aktuelle Daten zur Häufigkeit sexueller Gewalt und angrenzenden Formen wie körperlicher oder psychischer Misshandlung zu erheben.
Dafür werden in ganz Deutschland an zufällig ausgewählten allgemeinbildenden Schulen insgesamt 10.000 Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen mit einem Fragebogen befragt.
Warum wird diese Studie durchgeführt?
In Deutschland stehen keine bundesweiten repräsentativen Daten zur Verbreitung von Gewalt in Kindheit und Jugend zur Verfügung, die durch eine Befragung von Jugendlichen erhoben wurden. Das soll mit dieser Studie geändert werden.
Wer führt die Safe!-Studie durch?
Die Studie wird vom ZEFSG in Zusammenarbeit mit dem Universitätsklinikum Ulm und dem Befragungsinstitut IEA durchgeführt. Die Studie wurde von der Ethikkommission des Universitätsklinikums Ulm geprüft.
Wer kann alles bei der Safe!-Studie mitmachen?
Deutschlandweit werden zufällig Schulen ausgewählt, die an der Studie teilnehmen können. An diesen Schulen werden alle Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse zur Befragung eingeladen. Andere Schülerinnen und Schüler und andere Schulen können nicht mitmachen.
Muss mein Kind an der Studie teilnehmen?
Nein, die Teilnahme ist freiwillig. Auch eine Einwilligung zur Befragung kann jederzeit widerrufen werden.
Warum werden Jugendliche befragt und nicht Erwachsene mit Gewalterfahrung in der Kindheit?
Die meisten deutschen Studien basieren auf den Erinnerungen Erwachsener an ihre Kindheit. In der Safe!-Studie werden Jugendliche aktuell und direkt befragt, um die Situation heute zu erfassen. Das ist besonders wichtig für die Entwicklung von passenden Schutz- und Präventionsmaßnahmen.
Wie läuft die Befragung ab?
Über die Schulen erhalten Schulleitungen, Lehrkräfte, Jugendlichen und alle Eltern bzw. Sorgeberechtigten Informationsmaterialien zur Studie. Damit das Kind an der Befragung teilnehmen kann, muss es vor dem Befragungstag eine unterschriebene Einwilligungserklärung bei der verantwortlichen Lehrkraft abgegeben haben.
Am Tag der Befragung kommen geschulte Mitarbeitende des IEA-Instituts an die Schulen. Vor der Befragung wird ein Erklärfilm zu Kinderrechten und Gewaltformen gezeigt. Die Schülerinnen und Schüler nehmen mit einem digitalen Endgerät (Smartphone, Tablet) an der Befragung teil.
Welche Fragen werden in der Safe!-Studie gestellt?
Es werden Fragen zu Vernachlässigung, psychischer, körperlicher und sexueller Gewalt und zu passiven (beobachteten) Gewalterfahrungen gestellt. Wenn diese Fragen bejaht werden, werden Fragen zu den Täterinnen und Tätern gestellt und nach dem Zeitpunkt der Erfahrung.
Um Betroffenen von Gewalt besser helfen zu können, werden auch Fragen dazu gestellt, warum und mit wem über diese Erfahrungen gesprochen oder nicht gesprochen wurde.
Über die Folgen der Gewalt werden Fragen zum allgemeinen Wohlbefinden und der Gesundheit gestellt.
In welchen Sprachen wird der Fragebogen angeboten?
Der Fragebogen ist ausschließlich in deutscher Sprache verfügbar.
Mein Kind hat vergessen, die unterzeichnete Einwilligungserklärung abzugeben. Kann es trotzdem an der Befragung teilnehmen?
Nein, eine Teilnahme ist nur dann möglich, wenn der Schule eine schriftliche Zustimmung zu den Bedingungen der Befragung vorliegt.
Gibt es eine Altersbeschränkung für die Teilnahme an der Befragung?
Die Schülerinnen und Schüler müssen mindestens 14 Jahre alt sein, um teilnehmen zu können.
Hilfeangebote und Beschwerden
An wen kann ich mich wenden, wenn ich Hilfe brauche?
Hilfeangebote finden Sie / findest du hier.
An wen kann ich mich wenden, wenn ich mich beschweren will?
Ist Ihnen / ist dir ein unangemessenes Verhalten im Zusammenhang mit dem ZEFSG oder der Schulbefragung aufgefallen? Haben Sie / hast du Anregungen zu den Inhalten und Abläufen der Dunkelfeldstudie? Haben Sie / hast du Ideen, wie sich die Prozesse und Strukturen des ZEFSG verbessern lassen? Dann gibt es hier die Möglichkeit, Beschwerden und Verbesserungsvorschläge einzureichen.