Beschwerdestelle
Haben Sie / hast Du Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge, die sich auf die Abläufe und den Aufbau des Zentrums für Forschung, Inhalte und Abläufe der Safe!-Studie oder auf unangemessenes Verhalten gegenüber Ihnen / Dir beziehen? Dann besteht hier die Möglichkeit, Beschwerden und Vorschläge einzureichen.
Für wen steht das Beschwerdeverfahren zur Verfügung?
Für
- Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Schulbefragung und Personen, die sich für eine Studienteilnahme interessieren sowie deren Bezugspersonen
- alle Mitglieder der Gremien des ZEFSG
- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentrums für Forschung (inkl. die Co-Forschenden)
hat das ZEFSG eine Beschwerdestelle eingerichtet und eine Ombudsperson bestellt. Die Wahl der Ombudsperson und die konkrete Ausgestaltung des Beschwerdeverfahrens wurden von den drei Gremien für Partizipation und Beteiligung (Jugendbeirat, Betroffenengremium und Fachbeirat) beschlossen.
Das Beschwerdeverfahren dient dem Schutz der Beteiligten und der kontinuierlichen Verbesserung der Arbeitsweise des Zentrums. Die Beschwerden und Vorschläge werden von der unabhängigen Ombudsperson bearbeitet.
Beispiele für mögliche Beschwerdegründe und Verbesserungsvorschläge
Sie sind Mitglied in einem Gremium des ZEFSG und haben wiederholt den Eindruck, dass wichtige Entscheidungen im Zentrum ohne Rücksprache mit dem Gremium getroffen werden – zum Beispiel im Hinblick auf die Hilfsangebote oder den Fragebogen zur Dunkelfeldstudie.
Du bist Schülerin oder Schüler und hast an der Schulbefragung teilgenommen. Bei einer Frage warst du unsicher, worauf diese abzielt oder findest die Formulierung unpassend und hast eine Idee, wie die Frage zukünftig besser formuliert werden könnte.
Sie sind Co-Forschende und fühlen sich unwohl, nachdem im Rahmen einer Besprechung ein Mitglied des Projektteams einen unangemessenen Kommentar gemacht oder körperliche Nähe gesucht hat. Sie empfinden das Verhalten als übergriffig und belästigend.
Sie sind Mitglied eines Gremiums des ZEFSG und fühlen sich durch diskriminierende Aussagen eines anderen Gremienmitglieds verletzt oder belästigt.
Für welche Anliegen ist die Beschwerdestelle nicht zuständig?
Inhaltliche Fragen zur Studie aber auch Belastungen, die durch die Teilnahme an der Befragung entstehen, werden nicht von der Ombudsstelle des Zentrums, sondern durch die Studienhotline und bundesweit zugängliche Hilfeangebote abgedeckt.
Sollten Sie / solltest Du Hilfe benötigen, steht Ihnen / steht dir unsere Allgemeine Beratung in schwierigen Lebenssituationen zur Verfügung.
Wie läuft der Beschwerdeprozess ab?
Alle Beschwerden und Verbesserungsvorschläge werden von der Ombudsperson zeitnah bearbeitet und ausgewertet. Aktuell ist dies Frau Susanne Porzelt. Die Ombudsperson prüft Relevanz und Dringlichkeit, klärt in Absprache mit den betroffenen Personen Sachverhalte und empfiehlt ggf. Maßnahmen.
Zudem erstattet sie regelmäßig Bericht an die UBSKM sowie die Gremien und Projektleitung des ZEFSG.

Beschwerdeformular
Sie können / Du kannst Beschwerden oder Verbesserungsvorschläge über das Beschwerdeformular einreichen – entweder anonym oder mit Angabe einer E-Mail-Adresse und die Ombudsperson setzt sich innerhalb einer Woche mit Ihnen / Dir in Verbindung.