Hintergrund

Im Jahr 2010 kamen vermehrt Berichte über Missbrauchsfälle an Schulen und Internaten auf. Als Reaktion auf diesen „Missbrauchsskandal“ wurde der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch“ der Bundesregierung (2010/11) einberufen und das Amt einer/eines Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM) eingerichtet.

Das Amt des/der UBSKM

Das Amt des/der UBSKM wurde in den letzten Jahren von verschiedenen Personen besetzt. Die erste UBSKM war Dr. Christine Bergmann, ihr folgte 2011 Johannes-Wilhelm Rörig. Seit 2022 hat Kerstin Claus das Amt inne.

Weitere Informationen zur Unabhängigen Bundesbeauftragten gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen (UBSKM)

Aufgaben des/der UBSKM

Aufgaben des/der UBSKM sind es, über sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen aufzuklären, Betroffene zu unterstützen, den Schutz zu verbessern, gesetzliche und gesellschaftliche Handlungsbedarfe zu identifizieren und die Aufarbeitung von Missbrauchsfällen in Deutschland sicherzustellen.

Dafür ist es wichtig zu wissen, wie häufig sexuelle Gewalt gegen Kinder vorkommt. Aktuell fehlen aber wissenschaftlich verlässliche Zahlen. Vor allem müssten diese Studien regelmäßig wiederholt werden, um zu wissen, wie sich die Häufigkeit von sexueller Gewalt im Laufe der Zeit verändert. Auch solche Studien gibt es bisher noch nicht.

Daher empfahl der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Jahr 2021 ein Zentrum zu gründen, um regelmäßig solche Befragungen durchzuführen.

Deshalb hat das Amt der UBSKM die Einrichtung des Zentrums und die Durchführung der Safe!-Studie beauftragt.

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen ist ein von UBSKM und Bundesfamilienministerium (BMBFSFJ) ins Leben gerufenes Gremium, das mit Expertinnen und Experten aus Politik, Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Fachpraxis sowie Mitgliedern des Betroffenenrates bei der UBSKM besetzt ist. Ziel des Rates ist es, messbare Verbesserungen zu erarbeiten, um sexuelle Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und ihre Folgen dauerhaft zu bekämpfen.

Der Betroffenenrat bei der UBSKM

Der Betroffenenrat ist ein beratendes Gremium der UBSKM, das 2015 eingerichtet wurde, um die Anliegen von Betroffenen in den politischen Diskurs und in die Öffentlichkeit zu bringen. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich. Sie setzen sich für die Belange Betroffener von sexueller Gewalt ein und geben dem Thema ein Gesicht und eine Stimme.

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